WLANÜber das eigene WLAN auf das Internet zugreifen – deutschlandweit gibt es eine Vielzahl von Nutzern, die auf diese Möglichkeit setzen. Leider erfolgt dieses teilweise noch komplett unverschlüsselt, so dass es für Fremde ein Leichtes ist, in dieses Netzwerk einzudringen.

Dieser Umstand stellt an sich kein Problem dar. Kritisch wird es dann, wenn die Eindringlinge illegale Handlungen über das heimische Internet vollziehen. Dazu zählen beispielsweise Downloads von urheberrechtlich geschützten Musikdateien oder der Zugriff auf kinderpornografische Seiten.

Mit Spannung wird in dieser Hinsicht ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe erwartet, das allerdings erst Mitte Mai gesprochen werden soll. Im konkreten Fall geht es um die Frage, ob Besitzer eines drahtlosen Netzwerks in die Haftung genommen werden können, wenn Fremde über ihr WLAN Musikdateien aus illegalen Quellen herunterladen und dabei dieses Netzwerk nicht entsprechend gesichert ist.

Der Fall hat schon einige Gerichte passiert, die zum einen für den WLAN-Besitzer, zum anderen gegen ihn geurteilt haben. Die Entscheidung des BGH könnte weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen, falls sie zuungunsten des WLAN-Inhabers ausfallen sollte. Unverschlüsselte Netzwerke sind offene Türen, die nur noch durchschritten werden müssen. Im Schutz der Anonymität könnten dann illegale Handlungen durchgeführt werden – die IP-Adresse kann im Fall des Falles lediglich dem Anschlussinhaber zugeordnet werden.

Unser Tipp: Schützen Sie Ihr WLAN, indem Sie in jedem Fall die Standard-Einstellungen Ihres WLAN-Routers abändern. Als Verschlüsselungsmodus sollte im besten Fall WPA2 gewählt werden; die Variante WEP gilt als sehr unsicher. Sie sollten immer eine Verschlüsselung aktivieren und niemals ohne Schutz online gehen.

Tags: ,
Abgelegt unter: Allgemeines | Keine Kommentare »

Hinterlasse eine Antwort

*